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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

BP:Bau und Projektsteuerung – Babuda Philip

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen BP Bau und Projektsteuerung, Inhaber Philip Babuda, Ernst-Schenk-Str. 9b, 91550 Dinkelsbühl (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Personalbereitstellung, Bauleitung, Projektsteuerung und technische Services.

(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen:

  • Vermittlung und Bereitstellung von Fachpersonal (Mechaniker, Elektriker, Schweißer, SPS-Fachkräfte, Stahlbauer, Montagehelfer u.a.)

  • Bauleitung und Projektsteuerung

  • Technische Dienstleistungen und Fertigung

  • Instandhaltung und Service

(2) Art, Umfang, Ort, Termine und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(3) Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten selbstständige Subunternehmer ein. Diese handeln selbstständig, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und den eingesetzten Fachkräften wird nicht begründet.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 4 Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer wählt die eingesetzten Fachkräfte nach fachlicher Eignung aus. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Einsatz bestimmter Personen besteht nicht.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eingesetzte Fachkräfte durch gleichwertig qualifiziertes Personal zu ersetzen.

(3) Die eingesetzten Fachkräfte unterliegen ausschließlich der fachlichen Weisung des Auftraggebers hinsichtlich der zu erbringenden Arbeiten. Die arbeitsrechtliche Weisungsbefugnis verbleibt beim Auftragnehmer bzw. beim jeweiligen Subunternehmer.

(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbedingungen vor Ort den gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften entsprechen.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Leistungserbringung von Bedeutung sind.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der getroffenen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis der geleisteten Stunden.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Sämtliche Nebenkosten (Fahrtkosten, Spesen, Unterkunft, Verpflegung etc.) sind gesondert auszuweisen und werden nur erstattet, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 6 Leistungsnachweis und Dokumentation

(1) Die erbrachten Leistungen werden durch Stundenzettel, Tagesberichte oder Leistungsnachweise dokumentiert.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsnachweise zeitnah zu prüfen und gegenzuzeichnen.

(3) Nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Vorlage schriftlich beanstandete Leistungsnachweise gelten als genehmigt.

(4) Werden Leistungsnachweise trotz Aufforderung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen vom Auftraggeber gegengezeichnet, gilt die dokumentierte Leistung als anerkannt und ist zur Abrechnung freigegeben.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Arbeitsmittel rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die für die Leistungserbringung von Bedeutung sind.

(3) Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Daraus entstehende Mehrkosten und Wartezeiten sind vom Auftraggeber zu tragen.

§ 8 Kündigung und Stornierung

(1) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Bei Stornierung eines Einsatzes durch den Auftraggeber weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallpauschale von 50 % der vereinbarten Vergütung für den ersten Einsatztag zu berechnen.

(3) Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor Einsatzbeginn oder bei unentschuldigtem Nichtbereitstellen des vereinbarten Arbeitsplatzes ist der Auftragnehmer berechtigt, 100 % der vereinbarten Vergütung für den ersten Einsatztag zu berechnen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Abwerbeverbot

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrages keine vom Auftragnehmer eingesetzten Fachkräfte direkt oder indirekt abzuwerben, einzustellen oder in sonstiger Weise zu beschäftigen.

(2) Dieses Verbot umfasst insbesondere:

  • das direkte Abwerben von Fachkräften,

  • die Einstellung von Fachkräften auf deren Initiative hin, sofern der Kontakt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses hergestellt wurde,

  • die Umgehung über Dritte.

(3) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das Abwerbeverbot ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3 Bruttomonatsgehältern der betreffenden Fachkraft verpflichtet, mindestens jedoch 15.000 EUR.

(4) Übersteigt der dem Auftragnehmer durch den Verstoß entstandene Schaden diesen Betrag, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Schaden in voller Höhe zu ersetzen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 10 Wettbewerbs- und Kundenschutz

(1) Dem Auftraggeber ist es untersagt, ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers, Subunternehmer oder Lieferanten des Auftragnehmers direkt zu beauftragen, die ihm im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt geworden sind.

(2) Dieses Verbot gilt während der Vertragsdauer sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsende.

(3) Für jeden schuldhaften Verstoß verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 EUR je Einzelfall. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(2) Die Haftung für Schäden, die durch die eingesetzten Fachkräfte verursacht werden, ist auf Fälle beschränkt, in denen den Auftragnehmer ein Auswahlverschulden trifft. Eine Haftung des Auftragnehmers für das Verhalten oder Handeln der eingesetzten Fachkräfte ist im Übrigen ausgeschlossen.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Versicherung

(1) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die eingesetzten Subunternehmer über eine ausreichende Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung verfügen.

(2) Auf Verlangen weist der Auftragnehmer den Versicherungsschutz nach.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(3) Bei Verstößen ist die jeweils andere Partei berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen.

(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter www.bau-projektsteuerung.com/datenschutz.

§ 14 Vertragsstrafen

(1) Schwerwiegende Pflichtverletzungen: Für den Fall eines schuldhaften Verstoßes des Auftraggebers gegen wesentliche Vertragspflichten – insbesondere Abwerbeverbot, Wettbewerbsschutz oder Verschwiegenheit – gelten die in den jeweiligen Paragraphen genannten Vertragsstrafen.

(2) Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche laufenden Einsätze mit sofortiger Wirkung auszusetzen, bis die offenen Forderungen vollständig beglichen sind. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen der Aussetzung besteht nicht.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz des Auftragnehmers in Dinkelsbühl zuständige Gericht, derzeit das Amtsgericht Ansbach bzw. bei Zuständigkeit das Landgericht Ansbach.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: Januar 2025

BP Bau und Projektsteuerung Philip Babuda Ernst-Schenk-Str. 9b 91550 Dinkelsbühl Tel.: +49 152 089 63 909 E-Mail: info@bau-projektsteuerung.com USt-IdNr.: DE 327 234 838

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